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Staatsexamensstudiengänge: September 2010 letzter Prüfungsmeldetermin!
- Die Wiss. Hausarbeit muss im September 2010 abgegeben sein!
- Wer bis Ende September 2010 mit dem Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen noch keine Absprachen über den Prüfungsablauf in Gang gesetzt hat , kann das 1. Staatsexamen in Berlin nicht mehr machen!
Vorgeschichte: Aufgrund der im Land Berlin eingeführten gestuften Lehrerbildung wurde ab WS 2004/05 von der Technischen Universität die Immatrikulation in die bisherigen Studiengänge mit dem Abschluss 1. Staatsprüfung eingestellt, es ist auch kein Wechsel in höhere Semester dieser Studiengänge mehr möglich, da die Regelstudienzeit überschritten ist.
Die Lehrangebote für diese Studiengänge laufen an der TU Berlin nach abgestimmten Plänen an den entsprechenden Fakultäten aus. Da die Regelstudienzeit in allen Staatsexamensstudiengängen deutlich überschritten ist, endet die Verpflichtung der TU zum weiteren Vorhalten der entsprechenden Lehrangebote. Alle Studierenden dieser Lehrämter sind im Sommer 2008 noch einmal schriftlich und mündlich aufgefordert worden, fehlendes Lehrangebot zügig zu absolvieren.
Bitte planen Sie jetzt die gesamte Prüfungsphase sorgfältig und beachten Sie, dass Hochschulprüferinnen und -prüfer aus der TU nur noch begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Bitte informieren Sie sich bei den Ihnen bekannten zuständigen Fachgebieten und gehen Sie in die Sprechzeiten der in Aussicht genommenen Prüfer/innen! Das Servicezentrum Lehrerbildung steht Ihnen ebenfalls zur Beratung zur Verfügung, rechtlich verbindliche Auskünfte kann nur das Landesprüfungamt (Kontaktdaten s. unten) selbst geben!
- Wichtiger Schlusstermin: Nach der Lehramtserprobungsverordnung (LEPVO) des Landes Berlin kann die 1. Staatsprüfung nach bisherigem Recht nur noch ablegt werden, "wenn die Meldung zur Ersten Staatsprüfung bis spätestens 30. September 2010 erfolgt."
- (§ 4 der LEPVO im GVBl Berlin 62. Jg. Nr.10 v. 28.2.06 (PDF, 193,5 KB), S. 251)
- Gemäß einer Abstimmung zwischen den Universitäten und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist es auf jeden Fall erforderlich, dass bis zum 30.09.2010 die Wissenschaftliche Hausarbeit dem Landesamt für Lehramtsprüfungen vorliegen und die ganze Staatsexamensprüfung angemeldet sein muss. Um einen Monat für evtl. Verlängerung zur Verfügungzu haben, wird vom Prüfungsamt bereits der 1. September als Schlusstermin angegeben.
Bzgl. der Anmeldung der Wissenschaftlichen Hausarbeit ist es lt. Prüfungsordnung nicht erforderlich, dass alle Leistungsscheine des Hauptstudiums vorliegen. Bitte fragen Sie bei uns nach, wenn Sie sich unsicher sind! - Zum Ablauf des Verfahrens hat der neue Leiter des Prüfungsamts am 2. Juni 2009 ein Merkblatt zur Stichtagsregelung herausgegeben! Im Herbst ist ein weiteres Schreiben der Senatsverwaltung an die Universitäten verschickt worden, in dem genauer beschrieben ist, was bis wann dem Prüfungsamt vorzulegen ist. Es heißt dort wörtlich (Zitat):
- "Ausschlussfrist 30.09.2010 für die Meldung zum Staatsexamen nach der LPO
Von besonderer Wichtigkeit für diejenigen Studierenden, die nach der LPO 99 das Staatsexamen für ein Lehramt abschließen wollen, ist das Einhalten des o. g. Ausschlusstermins für die Meldung.
Bei Überschreiten des Termins bleibt den Studierenden nur die Möglichkeit, ihre Abschlüsse im Rahmen der gestuften lehramtsbezogenen Studiengänge zu erreichen.
Studierenden, die nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 1 der 1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO - erfüllen, wird das Prüfungsamt Nachreichfristen bis zu zwei Semestern gewähren, sofern die nachfolgend genannten Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:- Vorlage der Bescheinigung über die fristgemäße Ablieferung der wissenschaftlichen Hausarbeit
- Vorlage des Nachweises über das Bestehen der vorgesehenen Zwischenprüfung für alle Prüfungsfächer der Ersten Staatsprüfung
- Vorlage der drei Bescheinigungen über erfolgreich abgeleistete Schulpraktika
- Nachweis von mindestens 75 v. H. der nach der LPO vorgeschriebenen Semesterwochenstunden
- Nachweis der Leistungsnachweise. Die je nach Lehramt vorgeschriebene Zahl kann bis zu fünf unterschritten werden
- Nachweis der in einzelnen Fächern vorgesehenen und mit mindestens ausreichend benoteten zusätzlichen Nachweise.
Die zuständigen Referentinnen und Referenten führen bei Unterschreitungen der Zulassungsvoraussetzungen Einzelgespräche über das Erbringen der fehlenden Leistungen und treffen jeweils mit der Kandidatin/dem Kandidaten eine schriftliche Vereinbarung einschließlich einer Terminfestlegung. - Beim Fehlen von 15 v. H. der Semesterwochenstunden und drei Leistungsnachweisen wird eine Nachreichfrist von einem Semester gewährt,
- beim Fehlen von 25 v. H. der Semesterwochenstunden und fünf Leistungsnachweisen wird der Zeitraum von zwei Semestern gewährt.
- Im Fall des Auftretens wichtiger Gründe in den Zeiträumen der Nachreichfristen kann maximal eine Verlängerung um ein weiteres Semester gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche schriftliche Information des Prüfungsamts nach Auftreten des wichtigen Grundes.
- Wird das Einhalten der vereinbarten Frist schuldhaft versäumt, erfolgt die Ablehnung des Zulassungsantrags.
Bei Rückfragen zu den o. g. Regelungen wenden Sie sich bitte zunächst unter 9026 - 6097 an Herrn Roland." (Soweit der Brief der Senatsverwaltung) - Bitte nehmen Sie also die Beratungen der SachbearbeiterInnen des Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen (jetzt inkl. Email-Adressen) in den Sprechzeiten wahr, für die individuelle Beratung durch die zuständigen Referent/innen für Ihre Prüfungsfächer ist eine vorherige Terminvereinbarung per Email vorgesehen.
- Zu den örtlichen Bedingungen bzgl. der PrüferInnenwahl an der Universität und für Nachfragen zur Organisation der Studienabschlussphase an der TU Berlin kommen Sie in die Sprechstunden des Servicezentrums Lehrerbildung!
Hinweis: Herr Mehnert ist persönlich erst wieder Anfang Februar 2010 zu erreichen!
Beachten Sie weiterhin die aktuellen Informationen des Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen,
Achtung! Adressenänderung ab 15. März 2010: Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin, 2. Etage.
Tel: 90227-0
- Folgende Prüfungs(anmeldungs-)Blöcke stehen jetzt noch zur Verfügung:
Prüfungsblock Sommer 2010
Der Meldeschluss für die Fachprüfungen ist der 01.03.2010.
Die Klausurtermine werden im Zeitraum Mai 2010 bis Juli 2010 liegen.
Die mündlichen Prüfungen werden in der Zeit vom 14. September bis 9. November 2010 durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Terminen zum Meldeschluss um Ausschlussfristen handelt und ein Nachreichen von Unterlagen innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss.
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Meldeschluss für Erziehungswissenschaft/Fachdidaktik/sonderpädagogische Grundwissenschaften (als vorgezogene Teilprüfung) ist der 21. Mai 2010.
Die mündlichen Prüfungen werden in der Zeit vom 5. bis 23. Juli 2010 durchgeführt.
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Prüfungsblock Winter 2010/2011 => Deadline für alle Meldungen!!!
Der Meldeschluss für die Fachprüfungen ist der 01.09.2010.
Die Klausurtermine werden im Zeitraum Dezember 2010 bis Februar 2011 liegen.
Die mündlichen Prüfungen werden in der Zeit vom 15. März bis 11. Mai 2011 durchgeführt.
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Alles Weitere bzgl. Nachreichung und daraus folgender aufgeschobener (Teil-)Prüfungen:
nur mit persönlicher Vereinbarung bei den Referent/inn/en des Landesprüfungsamtes in der Otto-Braun-Straße 27 (s. angegebene Links)
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Das Servicezentrum Lehrerbildung berät für diese Studiengänge in Studienabschlussfragen gemeinsam mit der studentischen Studienfachberatung. (Ein Wechsel in die auslaufenden Studiengänge ist an der TU Berlin nicht mehr möglich!)
Für die alten Studiengänge sind noch folgende Kurzinformationen zum bisherigen Studienablauf erhältlich:
- - Amt des Lehrers mit fachwiss. Ausbild. in 2 Fächern (L 2) (=> das Fach Arbeitslehre ist auf Bachelor- und Masterabschluss umgestellt)
- - Amt des Studienrates (L 4) (auslaufend)
- - Amt des Studienrates mit einer beruflichen Fachrichtung (L 5) (=> berufl. Fachrichtungen ist auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt)
Infos zu den auslaufenden Lehramtsfächern
=> Leider sind die links auf dem Server der TU im Oktober 2009 abgeschaltet worden.
Allgemeine Informationen zum bisherigen Lehramtsstudium (Amt des Lehrers und Amt des Studienrates und Berufsschullehramt) von der Allgemeinen Studienberatung der TU Berlin und zu den einzelnen Fächern:
Bautechnik
Chemie
Deutsch
Elektrotechnik
Ernährung/Lebensmittelwissenschaft
Französisch
Geschichte
Haushalt/Arbeitslehre
Land- und Gartenbauwissenschaft
Mathematik
Metalltechnik
Philosophie
Physik
Sozialkunde
Technik/Arbeitslehre