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Arbeitslehre (B.A.)
Arbeitslehre ist ein allgemeinbildendes Fach, das an Berliner Schulen an Haupt-, Real- und Gesamtschulen angeboten wird. Auch künftige Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik können Arbeitslehre als Fach wählen. Im sechssemestrigen lehramtsbezogenen Bachelorstudium ist Arbeitslehre entweder Erstfach (=Kernfach) oder Zweitfach, jeweils in Kombination mit einem zweiten lehramtsbezogenen Fach an einer anderen Berliner Universität. Wer Arbeitslehre als Kernfach studieren will, muss sich nur an der TU Berlin bewerben, wer Arbeitslehre als Zweitfach wählt, bewirbt sich an der Universität des Kernfachs. Das Bachelorstudium mit dem Kernfach Arbeitslehre führt zum Abschluss Bachelor of Arts (B.A.).
Das Bachelorstudium ist Voraussetzung für das konsekutive Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.). Dieser Abschluss wird mit dem Ersten Staatsexamen für das Amt des Lehrers mit wissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (L 2) gleichgesetzt. Als Zweitfach kann es auch zum Amt des Lehrers für Sonderpädagogik (L 3) führen.
Weitere Informationen:
=> Studien- und Prüfungsordnungen und Modulkataloge
=>Lehrveranstaltungsempfehlungen und Studienverlaufspläne
Für Bewerbungen und Immatrikulation wenden Sie sich an die Abteilung Studierendenservice im Hauptgebäude der TU Berlin.
s. auch Studiengang Arbeitslehre am Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA)