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Schulpraktika bei den Staatsexamensstudiengängen (auslaufend)
Allgemeine Hinweise
Jede/r Studierende eines Lehramtes hat im Verlaufe ihres/seines Studiums drei Schulpraktika zu absolvieren, zunächst ein Orientierungspraktikum und dann zwei Unterrichtspraktika. Die Bescheinigungen darüber müssen bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen vorgelegt werden.
Rechtliche Bestimmungen
Der Rahmen für die Durchführung von Schulpraktika für alle lehrerausbildenden Berliner Hochschulen ist mit der vom Senator für Schulwesen erlassenen Praktikumsordnung vom 26. 9. 1997 vorgegeben. Weitere Regelungen finden sich in den Studienordnungen der TUB für die Teilstudiengänge „Erziehungswissenschaft und eine andere Sozialwissenschaft“ (Orientierungspraktika) und „Fachdidaktik“ (Unterrichtspraktika).
Form der Praktika
Die Schulpraktika können entweder als Blockpraktikum (vier Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit oder als semesterbegleitendes Praktikum abgeleistet werden. (Das Orientierungspraktikum findet an der TU nur als Blockpraktikum statt; siehe unten.) Die Studierenden müssen jeweils fünfzig Zeitstunden in der Schule anwesend sein. Bei dem vierwöchigen Blockpraktikum ist eine Anwesenheit von mindesten 12 Zeitstunden pro Woche vorgesehen, das semesterbegleitenden Praktikum erfordert eine durchschnittliche Anwesenheit an zwei Tagen pro Woche.
Termine
Für Blockpraktika und semesterbegleitende Praktika stehen jeweils zwei Termine im Jahr zur Verfügung, die von der Schulverwaltung festgelegt werden.
Praktikumsschulen
Für die unterschiedlichen Lehramtsstudiengänge sind als Praktikumsschulen unterschiedliche Schularten vorgeschrieben. Die Praktikumsordnung enthält in § 4 folgende Regelung:
„(1) Von den drei Schulpraktika erfolgen unter Berücksichtigung der gewählten Unterrichtsfächer und der gewählten Fächerkombinationen in dem Studiengang für das Amt 1. [...]
2. des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern -: eines oder zwei an der Grundschule und zwei oder eines an einer anderen Schulart, 3. [...]
4. des Studienrats mit Fächern, die nicht zu den beruflichen Fachrichtungen gehören: eines oder zwei am Gymnasium oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und zwei oder eines an einer anderen Schulart, jedoch höchstens eines an einer Grundschule,
5. des Studienrats mit einer beruflichen Fachrichtung: eines oder zwei an der Berufs- oder Berufsfachschule oder an den Ausbildungsgängen des Oberstufenzentrums (einschließlich Fachoberschule) und zwei oder eines an einer anderen Schulart, jedoch höchstens eines an einer Grundschule.“
Praktika außerhalb Berlins
Eines der drei Schulpraktika kann in einem anderen Bundesland oder (unter bestimmten Konditionen) im Ausland abgeleistet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein zweites Praktikum außerhalb Berlins durchgeführt werden. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Praktikumsbüro ist in beiden Fällen erforderlich.
Praktikumsbescheinigung
Die Praktikumsbescheinigung wird durch das Praktikumsbüro ausgestellt, wenn die Schule die ordnungsgemäße und die/der Hochschullehrende die erfolgreiche Teilnahme bestätigt haben.
Das Orientierungspraktikum
Ziele
In der Studienordnung für den Teilstudiengang „Erziehungswissenschaft und eine andere Sozialwissenschaft“ ist festgelegt, dass im Orientierungspraktikum „ausgewählte Fragen der Erziehungs- und Sozialwissenschaften in Verbindung von Theorie und Praxis“ zu bearbeiten sind. Dabei ergeben sich die „Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben während des Schulpraktikums ... aus den Themen der zugeordneten Lehrveranstaltungen.“
Organisation
Das Orientierungspraktikum ist in den erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Teilstudiengang eingebettet. Es umfasst eine zweistündige Lehrveranstaltung zur Vorbereitung des Praktikums, die im zweiten Semester besucht werden sollte, und das durch eine Dozentin/einen Dozenten begleitete vierwöchige Blockpraktikum in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit. Zur Zeit wird die vorbereitende Lehrveranstaltung in der Regel als Vorlesung durchgeführt. An zwei oder drei Vorlesungsterminen teilt sich das Plenum auf, es finden Gruppensitzungen mit den Dozentinnen und Dozenten statt, die das Praktikum organisieren und betreuen. Voraussetzung für den Zugang zur praktikumsvorbereitenden Lehrveranstaltung ist der Besuch einer „Einführung in die Erziehungswissenschaft“ i.d.R. im ersten Semester.
Praktikumsbericht
Die Studierenden erstellen als Abschluss des Orientierungspraktikums eine schriftliche Arbeit (Praktikumsbericht), in der lt. Studienordnung ihre Auseinandersetzung mit den aus der Vorbereitungsveranstaltung erwachsenen Fragen an das Praxisfeld Schule dokumentiert ist.
Die Unterrichtspraktika
Ziele
Unterrichtspraktika dienen nach der Studienordnung für den Teilstudiengang Fachdidaktik „dem Erwerb didaktischer Handlungskompetenz und der wechselseitigen Kontrolle und Korrektur zwischen wissenschaftlicher Theoriebildung und pädagogischem Handeln.“ Im Zentrum der Praktika steht die Analyse, Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht.
Organisation
In jedem der beiden studierten Fächer findet ein Unterrichtpraktikum statt. Die Unterrichtspraktika können als Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit oder als semesterbegleitende Praktika durchgeführt werden. In den einzelnen Fächern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Nach der Praktikumsverordnung sollen in der Regel sechs eigene Unterrichtsversuche pro Unterrichtspraktikum durchgeführt werden. Die durch die jeweiligen Fachdidaktiken betreuten Unterrichtspraktika werden durch eine zugeordnete zweistündige Lehrveranstaltung vorbreitet. Zulassungsvoraussetzung zu dieser praktikumsvorbereitenden Lehrveranstaltung (PV) ist der Nachweis einer Einführungsveranstaltung und eines Grundkurses in der jeweiligen Fachdidaktik. Spätestens vor Antritt des ersten Unterrichtspraktikums muss die Bescheinigung über das abgeschlossene Orientierungspraktikum vorliegen.
Praktikumsbericht
Über die beiden Unterrichtspraktika müssen zum Abschluss Praktikumsberichte angefertigt werden, in denen die Planung, Durchführung und Auswertung der Unterrichtsversuche dargestellt und reflektiert wird.