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Betriebspraktika
Spätestens bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit bzw. zur letzten Modulprüfung ist der Nachweis über die Ableistung des Betriebspraktikums vorzulegen. Folgende Umfänge sind festgelegt:
| Studiengang | Mindestdauer | Richtlinien |
|---|---|---|
| Arbeitslehre | 8 Wochen | Merkblatt "Nachweis über das Betriebspraktikum" (PDF, 35,4 KB) |
| alle beruflichen Fachrichtungen | 26 Wochen | Richtlinien für das Betriebspraktikum (PDF, 42,2 KB) |
Das Merkblatt bzw. die Richtlinien für das Betriebspraktikum erhalten Sie im Servicezentrum Lehrerbildung. Die Nachweise über das Praktikum müssen von den zuständigen Praktiumsbeauftragten bescheinigt werden. Den für Sie zuständigen Praktikumsbeauftragten können Sie im Servicezentrum Lehrerbildung erfragen.